Fraktionsregelwerk
HINWEIS: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
§1 » Allgemein
§1 » Alle offiziellen Fraktionen haben eine Begrenzung von 25 Mitgliedern.
§1.1 » Wer eine Fraktion gründen möchte, muss mit mindestens 5 Mitgliedern, eine Woche auf dem Server inoffiziell agieren.
§1.2 » Eine inoffizielle Fraktion, darf maximal aus 6 Mitgliedern bestehen.
§1.3 » Fraktionen, die ein Bündnis besitzen, dürfen zusammen agieren und zählen nicht als 3. Partei.
Gemeinsame Aktionen dürfen nicht mit mehr als 25 Personen durchgeführt werden. Stürmungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
§1.4 » Ein Bündnis darf maximal 48 Stunden lang sein.
§1.5 » Eine Mafia und eine Gang dürfen kein Bündnis eingehen.
§1.6 » Gambo-Aktionen dürfen nicht übertrieben werden.
§1.7 » Ein Gang/Mafia-Mitglied darf nicht die Fraktion verlassen, wenn diese nicht vorher ein Blood-Out bekommen hat. (Hierzu ist ein Blood-In benötigt)
§1.8 » Fraktionen dürfen in keinem Fall *legale* Routen übernehmen oder diese Route als die eigenen ausgeben. Ausnahme hierbei ist, wenn die Hood daneben liegt.
§1.9 » Es ist absolut verboten, Fraktionen zu kopieren sowie zu fälschen.
§1.10 » Es ist verboten, in einer RP-Situation als Kollektiv, respektlos ggü. Teamlern zu sein.
§1.11 » Bei einem sogenannten “Bündnis”, müssen beide Fraktionen zusammenpassen. Bspw. Crips und Bloods.
§1.12 » Man darf nach dem Bloodout erst nach 72 Stunden in eine neue Fraktion wechseln.
§1.13 » Das Wechseln einer Fraktion, ohne einen Blood-Out, ist strengstens untersagt.
§1.14 » Bei einer Fraksperre, darfst du mit niemanden zusammen agieren (Mafia & Gang)
§1.15 » Mechaniker sowie MDler dürfen nicht im Dienst als Geiseln genommen werden.
§1.16 » Als staatliche Fraktion, kriegt man einen Tazer ab dem 2. höchsten Rang. Diese Regel trifft nicht aufs PD zu.
§1.17 » Fraktionsmitglieder dürfen unter keinen Umständen, während sie IC Spielen, mit OOC z.B per Discord über Situationen besprechen.
§1.18 » Man darf nach dem Austritt einer staatlichen Fraktion erst nach 3 Tagen zu einer illegalen Fraktion wechseln.
§1.19 » Offiziell illegalen Fraktionen ist es erlaubt, Routen einzunehmen und zu besitzen. Fraktionen haben IC und untereinander zu klären, wer der tatsächliche Besitzer der Route ist.
§1.20 » Spielern ist es untersagt, mehr als einer Fraktion anzugehören. Dies gilt sowohl für staatliche, inoffizielle, als auch offizielle Fraktionen.
§1.21 » Spielern ist es untersagt, bei einem aktiven Schussgefecht in ein Fraktionsanwesen zu flüchten und sich von dort aus zu verteidigen.
§1.22 » Eine Fraktion darf eine Drogenroute verteidigen !!! NICHT BESITZEN !!! - innerhalb eines Bündnisses gilt diese Regeln nicht.
Zivis dürfen sich bei den Fraktionen die Routen beschützen, einen Antrag stellen, dass man dort farmen darf. (Geld fordern)
§1.23 » Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (ab 10 Personen pro Seite), muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.
§1.24 » Es ist strengstens verboten, sich als ein Fraktionsmitglied auszugeben, zu welcher man nicht gehört.
§1.25 » Während eines Konfliktes ist es STRENGSTENS VERBOTEN neue Mitglieder in seiner Fraktion einzustellen!
Dabei spielt es gar keine Rolle wie groß der Konflikt ist. Nur in Friedenszeiten dürfen neue Member einen Blood In bekommen.
§2 » Regeln der staatlichen Fraktionen
§2.1 » Das Equipment einer Staatsfraktion ist unantastbar. (AP-Pistole, Spezialkarabiner, Karabiner, SMG, etc.)
§2.2 » Der Tazer darf nur von offiziellen Staatsfraktionen besessen werden.
§2.3 » Mediziner dürfen ihre Unantastbarkeit unter keinen Umständen ausnutzen und sich "unsterblich" fühlen.
§2.4 » Alle PD-Mitglieder haben keine Erlaubnis, sich außerhalb einer Razzia auf einem Gang/Mafia Gelände aufzufinden.
§2.5 » PDler dürfen korrupt sein, aber nur dann, wenn Sie mit Geld “geschmiert” werden. Korrupter Waffenhandel und oder Westen ist jedoch strengstens untersagt. Westen und erlaubte Waffen, dürfen jedoch bei einer Entführung oder Geiselnahme entwendet werden.
Für jegliche Art der Korruption ist jedoch ein sofortiger Fraktionsausschluss fällig, falls dieser auffliegen sollte.
§2.6 » Cop-/Gangbaiting, sowie Trolling ist strengstens untersagt und wird verfolgt. Sollten hier ungewöhnlich häufige Verstöße auftreten, so ist mit einem Bann zu rechnen.
§2.7 » Das Benutzen von Dienstwaffen außer Dienst, ist verboten.
§2.8 » Ein LSMD-Angestellter darf im Dienst und Einsatz zu keiner Zeit eine funktionstüchtige Schusswaffe dabei haben.
§2.9 » Staatliche Fraktionen können keinen Warn erhalten. Sollten sich jedoch vereinzelt Leute unrechtmäßig verhalten, müssen diese fristlos entlassen werden und ein Wiedereintritt ist nicht möglich. Dies gilt vor allen Dingen für das PD. §2.9.1 » Medics dürfen unter keinen Umständen korrupt sein und oder dienstliche Mittel, Waffen, Westen oder Drogen verkaufen. Ist dies der Fall, muss fristlos gekündigt werden.
§2.9.2 » Es ist jeder staatlichen Fraktion verboten, außerhalb des Dienstes andere Fraktionen, egal ob staatlich, Gang, Mafia oder inoffiziell, zu bekriegen/raiden. Einen Raub zu begehen ist ebenfalls untersagt. Als Mitglied einer staatlichen Fraktion, ist sich auch auf diese zu fokussieren und nicht deren Ziel, sich gegenseitig auszuspielen.
§2.9.3 » Fraktionsdiscords dürfen unter keinen Umständen sabotiert werden. §2.9.4 » Bei Auflösung einer Fraktion, muss die Fraktionskasse, sowie Waffen und weitere Gegenstände, unter allen Mitgliedern gleichermaßen aufgeteilt werden. Wer die Kasse oder das Lager plündert, muss mit einem Bann rechnen.
§2.10 » Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln / wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln / wiederbeleben, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§2.11 » Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen, klar und einheitlich gekleidet sein, wie z.B. Polizei-Uniform, MD-Uniform, FIB-Uniform, etc.
Ein Verstoß bei größeren RP-Situationen wird mit einem Frakwarn bestraft.
§3 » Regeln für ALLE Fraktionen
§3.1 » Es darf eine Untergruppierung beantragt werden, wenn diese aus mind. 4 Personen bestehen und das Maximum von 8 nicht übersteigt.
§3.2 » Ein Blood-Out ist nur möglich, wenn es zuvor ein Blood-In gab. Nach einem Blood-Out, ist der Wiedereintritt in die gleiche Fraktion nicht mehr möglich.
§3.3 » Die Fraktionsmerkmale müssen aus 2 gleichen Kleidungsstücken bestehen. Eine einheitliche Farbe ist dabei Pflicht. Accessories, etc.. sind frei auswählbar.
§3.4 » Nur die Leitungsebene der Fraktion, darf eine andere Kleidung & Maske tragen. Jedoch in gleicher Farbe der Fraktion.
§3.5 » Drittpartei ist verboten. Bedeutet, wenn 2 Fraktionen eine aktive Roleplay Situation haben und eine andere Fraktion dann gegen eine der beiden Fraktionen mit agiert.
§3.6 » Dies gilt nicht, wenn eine Fraktion mit der Anderen ein offizielles Bündnis hat oder, wenn die Fraktion, die sich einmischt, gegen beide Parteien schießt.
§3.7 » Auf dem eigenen, offiziellen Anwesen, darf ohne Schussankündigung geschossen werden.
§3.8 » Auf offiziellem Fraktionsdiscords muss sich mindestens 1 Teamler vom High-Team bzw. der Fraktionsverwaltung befinden.
§3.9 » Das wechseln der Fraktionsleitungen muss bei der Fraktionsverwaltung per Ticket angemeldet und genehmigt werden. Dies gilt insbesondere für die staatlichen Fraktionen.
Bei Missachtung droht ein Warn für die alte Leitung der Fraktion.
§4 » Strafen von den staatlichen Fraktionen
§4.1 » Das PD darf über eine Kollektivstrafe einer Gang/Mafia entscheiden.
§4.2 » Das PD darf jederzeit einschreiten, falls ein Illegaler Hintergrund besteht dazu gehören Razzien etc.
§4.3 » Die Fraktion erhält ab dem Punkt eine Verwarnung, wenn die Fraktion nur auf Gambo aus ist, respektlos ggü. Teamlern, FailRP im großen Stile betreibt. Cop Baiting, RDM, VDM gehört ebenso dazu.
§4.4 » Die Fraktion erhält eine Kollektiv-Strafe (Verwarnung), ab dem Punkt, wenn mindestens 2 Personen sich unrechtmäßig verhalten und diese Situation nicht geregelt wird.
§4.5 » Fraktionsdiscords werden vom Team gestellt. Eröffnet eine Fraktion einen zweiten “geheimen” Discord, wird die Fraktion ohne Widerworte aufgelöst.
§4.6 » Es ist verboten, sich bei einer Bad-Fraktion zu „bewerben“. Ein Gang- oder Mafiamitglied bewirbt sich nicht, sie sind Teil einer Familie/Gang.
Mitglieder können durch Aufnahmerituale, Treue, Dienste oder Situationen zu einer Bad-Fraktion finden. Wer sich bei einer Bad-Fraktion vorstellt, sollte nicht das Wort: „Bewerbung“ verwenden.
Es dürfen keine Bewerbungsgespräche geführt werden. Die Bad-Fraktionen sind angehalten, sich vernünftige “Einstellungsrituale” zu überlegen, um eine ordentliche Roleplay-Situation daraus zu erschaffen.
§4.7 » Stürmungen müssen mindestens 30 Minuten vorher per Ticket bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden. Staatliche Fraktionen dürfen nicht grundlos gestürmt werden. Auch hier muss die Fraktionsverwaltung eingeschaltet und involviert werden.
§4.8 » Eine Fraktion darf maximal 1 mal pro Tag gestürmt werden.
§4.9 » Beim eröffnen einer Fraktion mit einem bereits erstellten Discord, ist es verpflichtend, die Eigentumsrechte dieses Discords freiwillig auf die Projektleitung zu übertragen. Ist dies nicht erwünscht bzw. wird dem nicht nachgekommen, ist das eröffnen einer Fraktion nicht möglich.
§5 - "Gangwar"
§5 » Das fahren eines Fahrzeugs oder fliegen eines Helikopters in einer Gangwarzone ist verboten.
§5.1 » Ist man einmal in der Gangwarzone, ist es nicht mehr gestattet diese zu verlassen (außer man stirbt u. respawnt)
§5.2 » Es darf nicht von innen nach außen in die Zone geschossen werden, ebenso nicht von innen nach außen.
Alle Fights haben in der Zone stattzufinden.
§5.3 » DriveBy ist verboten (siehe §5)
§5.4 » Das hinlegen, weil man fast tot ist, ist verboten!
§5.5 » Das Nutzen von Cheats und oder anderen Clientmodifikationen, die den Kampf unfair gestalten, ist strengstens untersagt!
§5.6 » Die Gangwarzone ist reines OOC-Gebiet. Achtet daher darauf, was ihr von euch gebt.
Jegliche Beleidigungen, die das hinnehmbare Maß überschreiten, werden sanktioniert.
§6 - "Kriege"
§6.1 » Kriege dürfen nur ausgeführt werden wenn beide Parteien damit einverstanden sind, diese müssen rechtzeitig im Support bzw. bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden, mit einem sehr guten Grund.
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Mehr Informationen findest du auf unserem Discord.
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